Flüssigkeiten-Check fürs Handgepäck
Trag deine Flüssigkeiten ein — wir prüfen die 100-ml- und die 1-Liter-Regel und zeigen, was am Sicherheitscheck durchgeht.
An der Sicherheitskontrolle scheitern Reisende immer wieder an der gleichen Hürde: zu große Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck. Die EU-Regel ist eigentlich simpel, hat aber zwei Bedingungen, die zusammen gelten müssen. Dieser Check prüft beide auf einen Blick, bevor du am Flughafen Kosmetik wegwerfen musst.
Erstens darf jeder einzelne Behälter höchstens 100 ml fassen — entscheidend ist die aufgedruckte Größe, nicht der Füllstand. Zweitens müssen alle Behälter zusammen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit maximal einem Liter passen. Trag deine Produkte mit Behältergröße ein, und der Check sagt dir sofort, ob beides eingehalten ist.
Für Medikamente, Babynahrung und Duty-Free-Käufe gelten Ausnahmen, die wir unten erklären. Da einzelne Flughäfen mit neuen Scannern die Regel lockern, die Lage aber uneinheitlich ist, solltest du im Zweifel weiter mit 100 ml planen.
Standard-EU-Regel: max. 100 ml pro Behälter, alles in einem 1-Liter-Beutel.
Regel 1: max. 100 ml pro Behälter
✓ Alle Behälter sind 100 ml oder kleiner.
Regel 2: alles in 1-Liter-Beutel
✓ Summe 225 ml von max. 1000 ml
✓ Geht durch die Kontrolle
Deine Flüssigkeiten erfüllen beide EU-Regeln fürs Handgepäck.
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📋 Die Regeln & Ausnahmen im Detail
Maximal 100 ml pro Behälter
Jeder einzelne Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck darf höchstens 100 ml Fassungsvermögen haben. Entscheidend ist die aufgedruckte Behältergröße, nicht der tatsächliche Inhalt — eine halbvolle 200-ml-Flasche ist nicht erlaubt.
Alle Behälter in einem 1-Liter-Beutel
Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen passen. Pro Person ist ein Beutel erlaubt; er muss an der Kontrolle separat vorgezeigt werden.
Beutel durchsichtig & wiederverschließbar
Der Beutel muss transparent und wiederverschließbar (z. B. Zip-Beutel) sein, damit das Sicherheitspersonal den Inhalt prüfen kann.
Was als Flüssigkeit zählt
Als Flüssigkeit gelten u. a. Getränke, Sirup, Cremes, Lotionen, Öle, Parfüm, Gel, Druckbehälter (z. B. Deospray, Rasierschaum), Zahnpasta sowie ähnliche Konsistenzen wie Mascara oder Lipgloss.
Ausnahme: Medikamente
Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, dürfen in den für die Reise erforderlichen Mengen mitgeführt werden — auch über 100 ml. Der Bedarf sollte glaubhaft nachgewiesen werden, z. B. durch Rezept oder ärztliches Attest. Diese Medikamente müssen an der Kontrolle separat vorgezeigt werden.
Ausnahme: Babynahrung
Babynahrung und -getränke dürfen in der für die Reise benötigten Menge mitgeführt werden, auch wenn die Behälter größer als 100 ml sind — Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Säugling oder Kleinkind mitreist. Auch diese sind an der Kontrolle separat vorzuzeigen.
Ausnahme: Duty-Free aus versiegeltem Beutel
Am Flughafen oder an Bord gekaufte flüssige Duty-Free-Waren dürfen über 100 ml mitgeführt werden, solange Ware und Kassenbon im versiegelten Sicherheitsbeutel (STEB, roter Rand) bleiben. Bei Umstiegen kann der Beutel je nach Flughafen erneut geöffnet/kontrolliert werden.
Hinweis: Lockerung an einzelnen Flughäfenvariabel
An Flughäfen mit neuen CT-Sicherheitsscannern (3D-Gepäckkontrolle) kann die 100-ml-Regel lokal entfallen — teils sind dort Behälter bis 2 Liter erlaubt. Das gilt aber NICHT flächendeckend und kann sich kurzfristig ändern. Plane sicherheitshalber weiter mit der 100-ml-/1-Liter-Regel und prüfe die Info deines konkreten Abflughafens.
Grundlage: EU-Sicherheitsregeln (Stand 2026-06-07). Im Zweifel gilt die Info deines Abflughafens.